Kündigung



Rechtsanwalt Wolfgang Klenner


Fachanwalt für Arbeitsrecht


Osnabrück

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Die Kündigung

Arbeitsverhältnisse können auf verschiedene Weisen beendet werden. Wenn sich der Arbeitnehmer und Arbeitgeber einverständlich für eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses entschieden haben, dann geschieht dies in aller Regel mit einem sog. Aufhebungsvertrag.
Wenn Arbeitsverhältnisse von vornherein nur auf einen bestimmten Zeitraum oder der Durchführung eines bestimmten Projektes ausgelegt waren, dann wird das Arbeitsverhältnis mit Zeitablauf oder nach Zweckerreichung des Projektes beendet.
Die große Mehrzahl der Arbeitsverhältnisse wird jedoch durch den Ausspruch einer Kündigung aufgelöst.

Was ist eine Kündigung?

Unter der Kündigung versteht man eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis unmittelbar für die Zukunft sofort oder nach Ablauf einer Kündigungsfrist beenden soll, ohne dass noch irgendein Akt der Mitwirkung des Gekündigten erforderlich ist. Das setzt voraus, dass eine Kündigung dem Gekündigten zugehen muss.
Da die Kündigung einseitig erklärt wird, kommt es zu ihrer Wirksamkeit nicht darauf an, dass der Gekündigte mit der Kündigung einverstanden ist.

Bedarf eine Kündigung einer bestimmten Form?

Eine Kündigungserklärung ist an Formvorschriften gebunden, die zwingend eingehalten werden müssen und deren Nichteinhaltung nicht vereinbart werden kann.

Vom Zeitpunkt seiner Beendigung an entstehen im Arbeitsverhältnis keine Ansprüche und Leistungspflichten mehr. Es bleibt aber für die Vergangenheit bestehen und ist Rechtsgrundlage für bis zu seiner Beendigung entstandenen, aber noch nicht erfüllten Ansprüche.

Weiterführende Informationen zur Kündigung:

Verhaltensbedingte Kündigung
Kündigung Formvorschriften






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