Kündigung wegen Urlaub



Rechtsanwalt Wolfgang Klenner


Fachanwalt für Arbeitsrecht


Osnabrück

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Verhaltensbedingte Kündigung aufgrund eines eigenmächtigen Urlaubsantritts

Ein Eigenmächtiger Urlaubsantritt oder die eigenmächtige Urlaubsverlängerung durch den Arbeitnehmer rechtfertigen zur Abmahnung und können zur Kündigung führen, allerdings ist zu berücksichtigen, ob ein beantragter Urlaub zu Recht abgelehnt wurde.

Weiterführende Informationen zur Kündigung:

Verhaltensbedingte Kündigung
Kündigung Formvorschriften
Kündigung






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