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Verhaltensbedingte Kündigung aufgrund von Schlechtleistung
Ein Arbeitnehmer schuldet seinem Arbeitgeber eine Arbeitsleistung „mittlerer Art und Güte“. Wenn er durch eine schlechte oder fehlende Leistung gegen diese Verpflichtung verstößt, kann nach vorheriger Abmahnung eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt sein. Eine solche Kündigung setzt die substantiierte Darlegung des Arbeitgebers voraus, dass der betreffende Arbeitnehmer unterdurchschnittliche Arbeitsleistungen erbringt, obwohl er zu besseren Leistungen in der Lage wäre. Ein Arbeitnehmer kann eine verhaltensbedingte Kündigung daher nicht einsilbig damit begründen, indem er behauptet, dass der betroffene Arbeitnehmer schlechter als andere oder gar am schlechtesten gearbeitet hat. Denn objektiv ist bei mehreren Arbeitnehmern immer einer schlechter als der andere und einer muss zwangsläufig auch immer der schlechteste sein. Mit dieser pauschalen Behauptung könnte man somit jeden Arbeitnehmer kündigen.
Weiterführende Informationen zur Kündigung:
Verhaltensbedingte Kündigung
Kündigung Formvorschriften
Kündigung
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