Verhaltensbedingte Kündigung aufgrund von Nebentätigkeiten
Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich zum Ausüben einer Nebentätigkeit berechtigt. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nur solche Nebentätigkeiten verbieten, an deren Unterlassung der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat. Eine verhaltensbedingte Kündigung wegen einer Nebentätigkeit ist nur dann zu rechtfertigen, wenn die vertraglich geschuldete Leistung durch die Nebentätigkeit erheblich beeinträchtigt wird oder wenn der Arbeitnehmer durch seinen Nebenjob dem Arbeitgeber Konkurrenz macht.
Weiterführende Informationen zur Kündigung:
Verhaltensbedingte Kündigung
Kündigung Formvorschriften
Kündigung
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