Kündigung wegen Beleidigung



Rechtsanwalt Wolfgang Klenner


Fachanwalt für Arbeitsrecht


Osnabrück

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Verhaltensbedingte Kündigung aufgrund von Beleidigungen und Bedrohungen

Beleidigungen oder Bedrohungen gegenüber dem Arbeitgeber oder Vorgesetzten stellen eine Störung des personalen Vertrauensverhältnisses dar und sind grundsätzlich geeignet, eine Kündigung zu rechtfertigen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nicht jede kritische, provokante oder überzogene Äußerung eine Beleidigung darstellt. Sachliche Kritik über Zustände im Betrieb rechtfertigen daher keine verhaltensbedingte Kündigung wegen Beleidigung. Eine gewisse Rolle spielt auch der im Betrieb übliche Umgangston. Dieser kann zum Beispiel auf einer Baustelle oder in einer Restaurantküche entsprechend ruppiger sein, als vielleicht in einer Zahnarztpraxis. Je nach Grad der bewusst ehrverletzenden Äußerungen kann im Einzelfall sogar eine fristlose Kündigung erfolgen. Im jedem Fall ist es aber zu berücksichtigen, wenn oder ob ein Arbeitnehmer zu seiner Beleidigung provoziert worden ist.

Weiterführende Informationen zur Kündigung:

Verhaltensbedingte Kündigung
Kündigung Formvorschriften
Kündigung






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