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Ihr Weg zum RechtDie Anwaltskanzlei Dr. Funk, Prof. Dr. Tenfelde und Partner GbR versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen, mit dem Anspruch Ihnen umfassende anwaltliche Beratungsleistungen zu bieten.
Als Fachanwalt für Arbeitsecht steht Ihnen Rechtsanwalt Wolfgang Klenner als Ansprechpartner zur Verfügung. Herr Rechtsanwalt Klenner, Jahrgang 1958, ist seit 1992 im Arbeitsrecht tätig und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Voraussetzung für die Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht sind besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen. Diese müssen auf dem Fachgebiet des Arbeitsrechts erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und die praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Die theoretischen Kenntnisse zur Erlangung der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht werden unter anderem in mehreren spezifischen Lehrgängen, der alle wichtigen Gebiete des Fachgebiets umfasst vermittelt. Die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht darf nur derjenige für sich in Anspruch nehmen der den Fachanwaltslehrgang nach Abschluss schriftlicher Leistungskontrollen erfolgreich besteht. Darüber hinaus muss der Fachanwalt für Arbeitsrecht den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen erbringen. Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Wenn Sie es wünschen steht Ihnen Rechtsanwalt Klenner gern als Ihr Ansprechpartner zur Verfügung. Wir sind nicht nur vertretungsberechtigt vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sondern auch vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht. Dr. Funk, Dr. Tenfelde pp GbR |